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© 2010 ASB KV ERFURT e.V.
Vorstand
Zum Vorstand des ASB-Kreisverbandes Erfurt e.V. gehören:
1. Vorsitzende: Frau Marion Walsmann MdL
Finanzministerin Thüringens,
CDU-Kreisvorsitzende
2. Vorsitzender: Herr Sandro Stommel
Beisitzer: Herr Ole Klie
Beisitzer: Herr Hubert Koschollek
Beisitzerin: Frau Heidrun Schönfeld
Unser Vereinsaufbau
Beim Arbeiter-Samariter-Bund handelt es sich im vereinsrechtlichem Sinne um einen Gesamtverein oder Großverein. Ein Gesamtverein entsteht dadurch, dass ein Verein durch gebietsweise Erfassung seiner Mitglieder seine Organisation untergliedert ("vertikale Gliederung") – so die vereinsrechtliche Definition.
Beim Arbeiter-Samariter-Bund waren zuerst die Mitglieder da, die sich mit ihren Kolonnen zu einem einheitlichen Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. zusammenschlossen. Der Gesamtverein "Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V." gründete sich zu Ostern 1909 in Magdeburg.
Zunächst hatte der Arbeiter-Samariter-Bund einen förderativen Aufbau. Dieser veränderte sich in den 20er-Jahren im Hinblick auf eine schlagkräftige Gestaltung des Verbandes in eine zentralistische Organisation. Die Mitglieder und Kolonnen des ASB waren in nicht rechtsfähige Bezirke und Kreise zusammengefasst.
Nach der Wiedergründung des ASB in den 50er-Jahren wurden in Angleichung an den föderativen Aufbau der Bundesrepublik regionale Gliederungen und Landesverbände gegründet, die nach und nach selbstständig wurden.
In der ehemaligen DDR vollzog sich ab 1990 die Gründung des ASB wie vor über 100 Jahren im damaligen Deutschland. Zunächst fanden sich Bürgerinnen und Bürger zusammen, um den ASB-Gedanken zu verbreiten und sich zur Durchführung der ASB-Aufgaben in Ortsverbänden zusammenzufinden. Nach der Neugliederung der DDR in Länder wurden im Herbst 1990 die Landesverbände durch die bereits bestehenden Ortsverbände gegründet. Durch die Besonderheiten der DDR-Gesetzgebung (DDR-Vereinigungsgesetz) war es für jeden Verein auf Orts- bzw. Kreisebene notwendig, den örtlichen ASB in das damalige Vereinigungsregister bei der zuständigen Stadt bzw. beim Landkreis eintragen zu lassen. Nach der Wiedervereinigung am 3.10.1990 wurden die neu gegründeten Orts- und Landesverbände in den fünf neuen Bundesländern kraft Beschluss des Bundesausschusses vom 13.10.1990 in den Arbeiter-Samariter-Bund aufgenommen.
Mit Beschluss der außerordentlichen Bundeskonferenz vom 15.12.2001 in Köln hat der ASB die Vereinsgrundlagen nach einem umfassenden Reformprozess neu geregelt und die Bundesrichtlinien und die Bundessatzung geändert.
Drucken | 13.02.12 | bis |
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| 20.02.12 | bis | 21.02.12 | |
| 06.03.12 | bis |
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| 19.03.12 | bis | 20.03.12 | |
| 17.04.12 | bis |
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| 23.04.12 | bis | 24.04.12 |





